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... nach dem plötzlichen Tod eines Angehörigen unter besonderen Umständen xii(z.B. in der Öffentlichkeit)
... nach dem Tod eines Kindes im präklinischen Bereich
... nach dem Suizid eines/r Angehörigen
... nach traumatischen Ereignissen in der Öffentlichkeit oder am Arbeitsplatz
... nach Gewalterfahrungen
... bei der Überbringung von Todesnachrichten (in Zusammenarbeit mit der Polizei)
Weitere interessante Fakten rund um KIT finden Sie auf der
Homepage des Kriseninterventionsteams
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